
Seit dem 1.6.2015 gilt neben der Mietpreisbremse auch das WoVermRG (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung). Dies wird umgangssprachlich Bestellerprinzip genannt.

Zum Gewerblichen Mietrecht in Deutschland gibt es Besonderheiten, die sich vom Mietwohnrecht erheblich unterscheiden können. Vor dem Abschluss eines Gewerbemietvertrages, sollten Sie sich immer rechtlich beraten lassen.

Ausländische Mitbürger benötigen in der Regel keine Genehmigungen von örtlichen Behörden für den Abschluss von Mietverträgen und/oder den Erwerb von Immobilien. Es gibt nur wenige Ausnahmen.